südliche Schulhausstraße verkehrsberuhigt
In der Schulhausstraße gibt es seit kurzem einen neuen verkehrsberuhigten Bereich – und es gibt einige Verwirrung, weil dieser fälschlicherweise oft als „Spielstraße“ bezeichnet wird. Wir möchten die Unterschiede klarstellen, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle sicher und mit Rücksicht unterwegs sind.Spielstraße vs. Verkehrsberuhigter Bereich: Der Unterschied
- Spielstraße: In einer echten Spielstraße sind Fahrzeuge vollständig verboten. Dies wird durch das rote, runde Schild mit dem spielenden Kind angezeigt.
- Verkehrsberuhigter Bereich: Hier dürfen Fahrzeuge fahren – aber nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 7–10 km/h). Fußgänger und Fahrzeuge teilen sich die Straße. Fußgänger müssen nicht am Rand gehen, aber sie müssen den Fahrzeugen Platz machen, wenn diese vorbeifahren wollen.
Warum kommt es zur Verwechslung? Das Verkehrszeichen in der Schulhausstraße ist das blaue Schild mit den spielenden Kindern, das oft mit einer Spielstraße verwechselt wird. In Wirklichkeit handelt es sich hier jedoch um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem Fahrzeuge nur mit sehr niedriger Geschwindigkeit fahren dürfen, während Fußgänger und Kinder die Straße nutzen können.
Was gilt im verkehrsberuhigten Bereich?
- Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen jederzeit besonders vorsichtig sein.
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen, aber sie dürfen den Verkehr nicht blockieren.
- Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt – für andere Parkplätze oder das Blockieren der Straße drohen Verwarnungsgelder.
Wir laden alle Bürger*innen ein, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen und gemeinsam darauf zu achten. Nur so können wir sicherstellen, dass der verkehrsberuhigte Bereich für alle ein sicherer und angenehmer Ort bleibt – sei es zum Spielen, Spazieren oder Fahren.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.