Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
Telefon:
Fax:
07661 - 393-88
E-Mail:

Merkblatt zum Datenschutz für die Grund- und Gewerbesteuer

Satzungen

Steuerhebesätze

Steuerhebesätze
Die Änderung der Hebesätze ab 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B erfolgt aufgrund der Grundsteuerreform.
Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 26.09.2024 beschlossen und folgende Hebesätze festgesetzt:

Grundsteuer A
bis 31.12.2024: Hebesatz 320 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 461 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres

Grundsteuer B
bis 31.12.2024: Hebesatz 450 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 250 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres

Gewerbesteuer
Hebesatz 340 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Hundesteuer
Ersthund: 120,00 EUR/Jahr
Zweithund: 240,00 EUR/Jahr

Wasser-/Abwasser

bis 31.10.2019
Schmutzwassergebühr: 1,28 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,18 EUR

ab 1.11.2019 bis 31.10.2020
Schmutzwassergebühr: 1,19 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,22 EUR/m²


ab 1.11.2020 bis 31.10.2021
Schmutzwassergebühr: 1,24 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,36 EUR/m²


ab 1.11.2021 bis 31.10.2022
Schmutzwassergebühr: 1,24 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,28 EUR/m²


ab 1.11.2022 bis 31.10.2023
Schmutzwassergebühr: 1,53 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,36 EUR/m²

ab 1.11.2023 bis 31.10.2024
Schmutzwassergebühr: 1,53 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,36 EUR/m²


Der Gebühreneinzug der Abwassergebühren erfolgt durch die EWK

Link zur EWK GmbH

Information zu den Abwassergebühren (Schmutzwasser-und Niederschlagswassergebühr)


Erstattung von Abwassergebühren
In der aktuellen Satzung der Gemeinde Kirchzarten über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist in §41 festgesetzt: Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, können auf Antrag (formlos) des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden. Der Nachweis muss über einen geeichten Zwischenzähler erfolgen. Bei Installation des geeichten Zwischenzählers ist der Anfangsstand der Gemeindeverwaltung an per Fotobeweis mitzuteilen. Bei der Erstmitteilung ist zudem die vollständige Anschrift des Installationsorts, die Kontaktdaten des Antragsstellers und die Kontoverbindung für die Erstattung mitzuteilen. Nach Ablesung der Hauptzähler durch den Trinkwasserversorger ist der geeichte Zwischenzähler selbstständig abzulesen und wiederum per Foto der Gemeindeverwaltung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids unter Angabe der abzusetzenden Wassermenge anzuzeigen. Später eingegangene Anträge können erst im darauffolgenden Abrechnungsjahr berücksichtigt werden. Der entsprechende Verbrauch wird von der Gemeinde direkt erstattet. Eine Verrechnung mit der Rechnung des Trinkwasserversorgers ist nicht möglich.g Abwassergebühren

Kurtaxe

Als anerkannter Kurort nimmt die Gemeinde Kirchzarten von Ihrem Recht eine Kurtaxe zu erheben Gebrauch und hat eine entsprechende Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe – Kurtaxesatzung (KTS) erlassen.
Die Kurtaxe dient der Deckung des Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zur Förderung des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Kurtaxepflichtig sind neben ortsfremden Personen auch Zweitwohnungsinhaber (z.B. Nebenwohnsitz bei Studenten) und Dauercamper.
Ab 2021
2,10 Euro pro Person und Aufenthaltstag

Von der Kurtaxe befreit:
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
b) Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen
c) Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
d) Schwerbehinderte Personen mit 100 v.H. nachgewiesener Erwerbsminderung
e) Kranke und Schwerbehinderte, so lange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit), Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen.

KONUS-Gästekarte:
Gäste erhalten die KONUS-Gästekarte direkt bei Ihrem Gastgeber nach der Anmeldung in der Unterkunft

Jahreskurtaxe:
46 Euro Jahreskurtaxe pro Person und Jahr
Dauercamper mit einem Stellplatzvertrag von 6 Monaten und mehr bezahlen eine Jahrespauschale von 115 Euro (einschl. MwSt.) pro Vertrag.

Sie möchten eine Unterkunft in Kirchzarten vermieten ?

Die Mitarbeiter*innen in der Tourist-Infostelle beraten Sie gerne, nehmen Sie Kontakt auf:
Tourismus Dreisamtal e.V.
Hauptstraße 24 - 79199 Kirchzarten
Telefon +49 7661 / 90 79 80

Kindergartengebühren für die kommunalen Kindergärten

Anbei finden Sie die aktuellen Gebührentabellen für Betreuung in den Grundschulen und Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Kirchzarten

Müllgebühren

Die Zuständigkeit für die Müllgebühren liegt beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Link zur ALB