Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten
Der neue qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten ist ab dem 1.11.2024 gültig.
Der Kirchzartener Wohnungsmarkt wird mit diesem Mietspiegel transparenter und soll bei allen Mieter/innen und Vermieter/innen erfolgreiche Anwendung bei der Gestaltung ihrer Mietverhältnisse finden.
Als besonderen Service steht Ihnen hierfür auch unser Online-Mietenberechner zur Verfügung, mit dem Sie schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen können.
Die Dokumenatation der Mietspiegelerstellung 2024 wird nach deren Erstellung im Dezember 2024 zum Download bereitstehen.
Der Kirchzartener Wohnungsmarkt wird mit diesem Mietspiegel transparenter und soll bei allen Mieter/innen und Vermieter/innen erfolgreiche Anwendung bei der Gestaltung ihrer Mietverhältnisse finden.
Als besonderen Service steht Ihnen hierfür auch unser Online-Mietenberechner zur Verfügung, mit dem Sie schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen können.
Die Dokumenatation der Mietspiegelerstellung 2024 wird nach deren Erstellung im Dezember 2024 zum Download bereitstehen.
- Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.
Hinsichtlich der Festsetzung der Miete wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kirchzarten sowohl der Mietpreisbegrenzungsverordnung als auch der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg unterliegt. Auf die jeweils gültigen Fassungen wird verwiesen: - Mietpreisbegrenzungsverordnung BW
- Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW)
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Kirchzarten keine Rechtsberatungen übernehmen kann.