Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
Telefon:
Fax:
07661 - 393-88
E-Mail:

Einführung der Vergnügungssteuer

Die Erhebung erfolgt gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kirchzarten, die vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Die vollständige Satzung sowie weitere Informationen zu Steuergegenstand, Steuersätzen und Anzeigepflichten finden Sie anbei.

Wichtiger Hinweis:
Für den Fall, dass die hier bekannt gemachte Vergnügungssteuersatzung rechtskräftig für unwirksam erklärt wird, wird die Gemeinde Kirchzarten den Steuersatz in der Vergnügungssteuersatzung im Rahmen des rechtlich Möglichen gleichwohl ab dem Tag der heutigen Bekanntmachung auf bis zu 26 v.H. erhöhen. Sie wird hierfür eine Satzung zur Erhöhung des Steuersatzes rückwirkend auf den Tag der heutigen Bekanntmachung in Kraft setzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgabenschuldner auch für diesen Fall nicht darauf vertrauen können, dass der bisherige Steuersatz von 24 v.H. fortgilt. Er wird sich vielmehr ab dem heutigen Tag durch die hier bekannt gemachte oder eine später noch bekannt zu machende, rückwirkende Satzung auf bis zu 26 v.H. erhöhen.

Weitere Informationen als Download: