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Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
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Kommunales Elektromobilitätskonzept

Die Gemeinde Kirchzarten hat sich zum Ziel gesetzt, den Themenkomplex Elektromobilität aktiv voranzutreiben und im Rahmen ihrer kommunalen Möglichkeiten den Ausbau der Elektromobilität zu unterstützen. In Kooperation mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH (EWK) und badenova AG & Co. KG soll die Mobilität von morgen zukunftsgerecht gestaltet und dadurch das Klima nachhaltig geschützt werden. Denn zu einer erfolgreichen Energiewende gehört auch zwingend eine Mobilitätswende. Die Elektromobilität ist ein Teilaspekt der zukünftigen Mobilität und wird u.a. neben Sharing- und nachhaltigen Antriebssystemen sowie Vermeidungsstrategien einen zentralen Stellenwert einnehmen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Herbst 2019 die Erstellung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes beschlossen. In einem partizipativen Prozess werden unter Einbindung lokaler Akteure Potenziale für die Umsetzung von Elektromobilitätselementen identifiziert und soweit möglich während der Konzeptionierung angestoßen und in die Umsetzung gebracht. Ziel ist dabei, einen strategischen Handlungsleitfaden zu entwickeln, der konkrete Maßnahmen enthält, wie die Elektromobilität vor Ort gefördert werden kann, um die Gemeinde Kirchzarten in diesem Themenbereich zukunftssicher aufzustellen.

Aufgrund der kurzen Pendeldistanzen zur Stadt Freiburg im Breisgau bietet sich der Umstieg auf Elektrofahrzeuge sehr gut an. Besonders die täglichen Kurzstrecken zum Arbeitsplatz sowie zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sprechen für den Einsatz von E-Fahrzeugen. Als ein Anziehungspunkt für Touristen stellt sich Kirchzarten auch die Frage, wie der Bedarf an Ladeinfrastruktur zukünftig befriedigt werden kann. Zudem verfügt die Gemeinde über ein wachsendes Gewerbegebiet mit innovativen Arbeitgebern, sodass die Elektromobilität in Zukunft eine größere Rolle spielen wird. Aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur, bei der ein Großteil der Gebäude mit einer eigenen Garage ausgestattet ist, gewinnt das Laden zu Hause zunehmend an Bedeutung. Hier gilt es u.a. abzuschätzen, wie der Strombedarf in Zukunft steigen wird, um Netzstabilität zu garantieren.

Abschlussbericht Elektromobilitätskonzept Kirchzarten

Informationsflyer

Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Das Kommunale Elektromobilitätskonzept von Kirchzarten wird im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 05.12.2017 mit 80 % der Gesamtkonzeptkosten gefördert. Ziel der Förderung von Kommunalen Elektromobilitätskonzepten ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, Investitionsmittel im Bereich Elektromobilität gezielt und nutzbringend einzusetzen. Dies ist von äußerster Wichtigkeit, da das Themenfeld ämterübergreifende Abstimmungsprozesse erfordert und die Kommunen unterschiedliche Rollen in diesem Wirkungsgeflecht einnehmen können. Sie sind zum einen potenzielle Betreiber und Nutzer sowie Vorreiter und Multiplikatoren, welche Elektromobilität gezielt unterstützen und fördern können.

Die Konzepterstellung erfolgte bis Herbst 2020. Mit der Durchführung wurde badenova AG & Co. KG beauftragt. Das Konzept wurdein enger Abstimmung mit der Gemeinde Kirchzarten und der EWK erstellt.
Förderer

Elektromobilität in Kirchzarten

Elektromobilität ist in Kirchzarten kein neues Thema. Die EWK haben zusammen mit der Gemeinde Kirchzarten schon frühzeitig auf den Aufschwung der Elektromobilität u.a. mit der Installation von öfftl. Ladesäulen reagiert. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es im Innerortsbereich mehrere Lademöglichkeiten mit einer Leistung von 22 kW für Elektrofahrzeuge. Diese befinden sich auf dem Parkplatz neben der Einkaufspassage, der Sparkasse sowie dem Parkplatz Friedhofstraße. Zusätzlich gibt es seit Anfang 2020 eine 22 bis 50 kW-Schnellladesäule an der Rainhofscheune in Burg-Birkenhof. Weitere Information unter https://www.ewk-gmbh.de/e-mobilitaet/ .

Darüber hinaus sehen gegenwärtige Planungen der Gemeinde Kirchzarten und der EWK für 2021 vor, zwei weitere Elektrofahrzeuge für den kommunalen Fuhrpark und eines für den EWK-Fuhrpark zu beschaffen. Ebenfalls ist in der Überlegung für den Bauhof, Elektrolastenfahrräder anzuschaffen. Die Gemeinde Kirchzarten und EWK haben bereits seit 2018 einen Renault ZOE in gemeinschaftlicher Nutzung und ausschließlich positive Erfahrungen gesammelt.

Wer als Privatperson ein Elektrofahrzeug besitzt und die passende Ladelösung für Zuhause benötigt, kann zukünftig vom Wallbox-Förderprogramm der EWK profitieren. Eine Neuauflage des Förderprogramms ist in Bearbeitung. Aktuell können Sie eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines E-Bikes beantragen. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter https://www.ewk-gmbh.de/ewk/foerderprogramme/.

Das Elektromobilitätskonzept ist in vier Module unterteilt

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  • In Modul 1 wird eine Bestandsanalyse durchgeführt, in der alle wesentlichen Daten erfasst werden.
  • In Modul 2 werden die Potenziale für E-Mobilität untersucht und daraus Maßnahmen für die Gemeinde Kirchzarten abgeleitet. Um die Maßnahmen den späteren Treibern besser zuordnen zu können, findet eine Aufteilung in die Hand-lungsfelder „Öffentliche Hand“, „Gewerbe & Tourismus“, „Mobilitätsdienstleister“ und „Bürgersensibilisierung“ statt.
  • Modul 3 umfasst die Akteursbeteiligung, die ein wichtiger Baustein der gesamten Konzepterarbeitung ist.
  • In Modul 4 werden die wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse in einem Gesamtkonzept zusammengefasst und eine Kommunikations- und Verstetigungsstrategie entwickelt.

Ziele des Konzepts

  • Wissensaufbau und Bewusstseinsbildung zum Thema Elektromobilität
  • Identifikation von Potenzialen unter Berücksichtigung lokalspezifischer Gegebenheiten
  • Entwicklung umsetzungsorientierter Maßnahmen
  • Signalwirkung in die Region und Einnahme einer Vorbildfunktion für Kommunen im ländlichen Raum
  • Verbesserung der Klimabilanz durch eine langfristige Reduzierung lokaler verkehrsbedingter Emissionen

Konzeptionelle Schwerpunkte

  • Prüfung zur Umrüstung des kommunalen Fuhrparks auf E-Fahrzeuge
  • Standortanalyse für bedarfsorientierte, öffentliche Ladeinfrastruktur
  • Fördermittelakquise für Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeuge
  • E-Mobilitätspotenziale bei Gewerbebetrieben, Hotels und Gaststätten
  • Möglichkeiten zur Umrüstung des Dreisamstromers auf Elektro-Antrieb
  • Aufbau von E-Carsharing
  • Informations- und Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger
  • Entwicklung des zukünftigen Strombedarfs und Deckung durch Erneuerbare Energien
  • E-Mobilitätspotenziale bei Pflege- und Lieferdiensten

Erste Ergebnisse

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Die Bunderegierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2022 eine Million und bis 2030 sechs bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Zum 01.01.2020 waren in Deutschland rund 676.000 Elektrofahrzeuge zugelassen. Die Entwicklung zeigt einen exponentiellen Anstieg, welcher durch gezielte Fördermaßnahmen von Bund und Länder sowie das im Juni 2020, infolge der Corona-Krise, beschlossene Konjunkturpaket weiter angetrieben wird. Für Kirchzarten könnte sich für das Jahr 2030 ein Bestand von bis zu 2.100 Elektrofahrzeugen ergeben.
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Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft mehr Ladevorgänge zu Hause und am Arbeitsplatz, als im öffentlichen Raum stattfinden werden. Demnach sind öffentliche Ladesäulen natürlich erforderlich und notwendig, aber in einem maßvollen Bereich. Für Kirchzarten könnte sich der dargestellte Bedarf an öffentlichen Ladesäulen bis 2030 ergeben. Die derzeitig vorhandene Ladeinfrastruktur ist nach den Berechnungen ausreichend und sollte in 2021/2022 weiter ausgebaut werden.
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Durch die steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen wird auch der Strombedarf in Kirchzarten sukzessive zunehmen. Bei maximaler Zielerreichung der Bundesregierung würde der Stromverbrauch (im Verhältnis zum Stromverbrauch 2019) um rund vier Millionen Kilowattstunden (ca. 15 % des Verbrauchs von 2019) bis 2030 ansteigen.
Für die Strombereitstellung und Netzinfrastruktur (vordergründig in der Mittelspannung) stellt dieser zusätzliche Bedarf in der Regel kein Problem da. Lediglich im Niederspannungsnetz ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, bspw. wenn gleichzeitig viel Ladeleistung abgerufen werden soll. Aber auch hier können Anschlüsse erweitert und Kabelquerschnitte vergrößert oder Lastmanagementsysteme installiert werden. Zudem sind nach den Technischen Anschlussbedingen (TAB) der EWK Anlagen (bspw. Ladesäulen, Wallboxen o.ä.) > 4,6 kVA anmelde- und ab > 12 kVA genehmigungspflichtig. Somit kann der Netzbetreiber zu jederzeit auf eine angeforderte höhere Leistung reagieren und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen. Nähere Informationen zu den TABs und zur Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge finden Sie unter:
Diagramme dieser Seite mit freundlicher Genehmigung der Badenova AG & Co. KG