Krebspest
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat aufgrund der anhaltenden Krebspest in der Brugga bereits am 26.07.2019, zuletzt angepasst und verlängert am 20.06.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.Die Allgemeinverfügung wird nun bis 30.12.2024 aus folgenden Gründen verlängert:
Krebspest grassiert weiterhin in der Brugga bei Kirchzarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)
Betretungsverbot des gesamten Bachs bleibt bestehen
Der Kampf gegen die Krebspest in der Brugga bei Kirchzarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) geht weiter: Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, hat sich die Situation im Oberlauf des Bachs trotz der Bekämpfungsmaßnahmen verschärft: Ein Monitoring im Mai zeigte, dass sich die Seuchenfront oberhalb der Krebssperre am Engenwald-Spielplatz weiter ausbreitet. Neben lebenden kommen hier auch viele tote Dohlenkrebse vor. Deshalb wird das in der gesamten Brugga geltende Betretungs- und Nutzungsverbot bis zum Jahresende verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erlassen. Der für den bedrohten Dohlenkrebs tödliche Erreger ist für den Menschen ungefährlich.
Nachdem die Krebspest in der Brugga nach einem ersten Ausbruch im Jahr 2019 durch mehrere Sofortmaßnahmen zunächst erfolgreich eingedämmt wurde, kam es im vergangenen Jahr zu einem erneuten, massiven Aufflammen der Tierseuche. Um ein Überspringen der Tierseuche auf andere Gewässer zu verhindern, wurden Verbindungsgräben trockengelegt und die Zugänge zur Brugga im Bereich des Spielplatzes am Engenwald und an weiteren offenen Gewässerbereichen durch Zäune oder rot-weiße Bänder abgesperrt und mit den nötigen Verbotsschildern versehen. Außerdem hat der Geroldsbach – ein Zufluss zur Brugga – ein Krebsschutzblech erhalten, damit die Krebspest nicht auch noch auf die oberhalb vorkommende Steinkrebspopulation überspringt.
„Leider konnte die Ausbreitung des Seuchengeschehens in den Oberlauf der Brugga nicht gestoppt werden. Immerhin konnten wir verhindern, dass der Erreger auf andere Dreisam-Gewässer überspringt“, so Erik Tebbe-Simmendinger vom Naturschutzreferat des RP: „Durch die vielen sterbenden Dohlenkrebse werden extrem hohe Mengen von Erregersporen in das Wasser des Bachs abgegeben.“ Gleichzeitig werde der Bereich um den Engenwald traditionell von zahlreichen Erholungssuchenden frequentiert. Das Risiko einer versehentlichen Verschleppung in umliegende Krebsgewässer steige dadurch immens an. Deshalb müsse das Betretungsverbot aufrechterhalten werden.
Das RP bittet die Bevölkerung um Verständnis und Unterstützung der Maßnahmen. „Bitte betreten Sie die Brugga nicht und lassen Sie ihre Hunde nicht darin baden. Weisen Sie uninformierte Personen auf diese einfachen Verhaltensregeln hin“, appelliert Erik Tebbe-Simmendinger. Damit könne jeder und jede einen Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Artenvielfalt im Dreisamtal leisten. Der Dohlenkrebs kommt in Deutschland nur in einem kleinen Bereich in Südbaden vor und ist akut vom Aussterben bedroht. Als ökologische Schlüsselart fördert er das natürliche Artengefüge im Gewässer und unterstützt die Funktion des gesamten Ökosystems.
Hintergrundinformation:
Die Krebspest ist eine bei heimischen Flusskrebsen tödlich verlaufende, hochansteckende Erkrankung, die durch einen aus Nordamerika stammenden, pilzähnlichen Erreger (Aphanomyces astaci) ausgelöst wird. Die als Sporen bezeichneten Übertragungsstadien der Krebspest können durch jeden mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen feuchten Gegenstand wie Gummistiefel, Kescher und Reusen sowie auch am feuchten Fell von Hunden zwischen Gewässern verschleppt werden. Gegen die Krebspest gibt es keine wirksame Behandlung oder Impfung. Die Zeitdauer des Seuchengeschehens ist nicht absehbar, da bereits kleinräumige Infektionsherde im Gewässer ausreichen, um die Krebspest – wie aktuell geschehen - erneut aufflammen zu lassen. Findet der Erreger innerhalb weniger Tage bis Wochen keine neuen Wirte, d.h. Flusskrebse, kann die Seuche auch wieder verschwinden, da sie keine Dauerstadien ausbildet.
Foto: Der Dohlenkrebs in der Brugga ist bedroht. Foto: C. Chucholl/Fischereiforschungsstelle
Weitere Informationen als Download:
- Übersichtskarte für die Allgemeinverfügung (Bruggasystem)
(PDF, 524 KB) - Allgemeinverfügung
(PDF, ca. 1.19 MB)