Außenbereichssatzung „OT Dietenbach 26-31“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten hat am 21.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „OT Dietenbach 26-31“ nach § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Außenbereichssatzung „OT Dietenbach 26-31“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt die rechtskräftige Außenbereichsatzung „OT Dietenbach 26-31“ dahingehend zu ändern, dass bei allen Baufenstern zwei Vollgeschosse zulässig sind. Aktuell ist bei zwei Baufenstern (OT Dietenbach 28 + dazugehöriges Betriebsgebäude) nur ein Vollgeschoss zulässig. Anlass für die Änderung ist ein privates Bauvorhaben, welches durch die aktuelle Satzung nicht realisiert werden kann. Da bereits im restlichen Geltungsbereich überall zwei Vollgeschosse festgesetzt wurden, werden im Sinne der Quergerechtigkeit und eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Änderungsbereich zwei Vollgeschosse festgesetzt.
Zudem beabsichtigt der private Bauherr ein größeres Gebäude zu errichten, was eine Erweiterung des Baufensters 2 m in Richtung Osten im Bereich des bestehenden Bürogebäudes auf dem Grundstück OT Dietenbach 28 erfordert. Dafür wird nun die Änderung der Außenbereichssatzung in die Wege geleitet.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet in der Gemeinde Kirchzarten liegt südlich des Hauptorts im Ortsteil Dietenbach. Innerhalb des Gebiets befinden sich bereits bestehende Gebäude sowie versiegelte Flächen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Dietenbach. Das Plangebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Östlich des Plangebiets verläuft die Brugga. Der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „OT Dietenbach 26-31“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung wird mit Begründung sowie Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Natura2000-Vorprüfung vom
09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite der Gemeinde Kirchzarten unter
https://www.kirchzarten.de/de/meldungen/?id=398
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kirchzarten (Verwaltungsscheune) Talvogteistraße 2a, 79199 Kirchzarten (Fachbereich 5, Bauwesen) während der üblichen Öffnungszeiten
•	Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr,
•	Montag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr,
•	Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus während der Weihnachtsfeiertage vom 24.12.2024 – 01.01.2025 geschlossen bleibt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Kirchzarten abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauamt@kirchzarten.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „OT Dietenbach 26-31“ unberücksichtigt bleiben können.
Kirchzarten, den 05.12.2024
gez. Andreas Hall
Bürgermeister
Weitere Informationen als Download:
- Cover + Satzung Außenbereichsatzung Dietenbach, 1. Änderung
(PDF, 256 KB) - Planzeichnung 1. Änderung Außenbereichssatzung Dietenbach
(PDF, 338 KB) - Begründung 1. Änderung Außenbereichssatzung Dietenbach
(PDF, 781 KB) - Umweltbeitrag zur 1. Änderung Außenbereichsssatzung Dietenbach
(PDF, 861 KB) - Relevanzprüfung zur 1. Änderung Außenbereichsssatzung Dietenbach
(PDF, ca. 2.48 MB) - Natura2000 zur 1. Änderung Außenbereichsssatzung Dietenbach
(PDF, 396 KB)