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Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Ortsteil Zarten“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchzarten hat am 21.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Ortsteil Zarten“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Kirchzarten gehört aufgrund ihrer Nähe zum Oberzentrum Freiburg, guten Erreichbarkeit, landschaftlich reizvollen Lage im Dreisamtal und der für die Gemeindegröße guten Infrastrukturausstattung zu einer stetig wachsenden Gemeinde in der Region. Die damit einhergehende hohe Lebensqualität macht sie zu einem sehr beliebten Wohnstandort. Dies gilt sowohl für den Kernort Kirchzarten als auch die beiden Orts-teile Burg und Zarten. Gleichzeitig führen das anhaltende Bevölkerungswachstum, der steigende Raumbedarf pro Kopf sowie die gleichzeitige Verkleinerung von Haushaltsgrößen zu einer Verknappung des Wohnraumangebotes sowohl im Kernort als auch in den Ortsteilen. Die Gemeinde Kirchzarten ist daher bemüht, neben der Ausweisung notwendiger neuer Baugebiet vor allem die Innenentwicklung zu fördern. Die große Herausforderung dabei ist, durch die Innenentwicklung zwar den Flächenverbrauch im Außenbereich zu reduzieren, aber gleichzeitig die bestehenden Strukturen in der Umgebung nicht zu überformen. Dies gilt in besonderer Weise für den in seiner Nutzungsmischung und baulichen Gestaltung sowie den vorhandenen Freiflächen noch stark dörflich geprägten Ortsteil Zarten. Vor allem der historisch gewachsene Dorfkern soll seinen dorftypischen Charakter trotz der stattfindenden und im Hinblick auf die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum auch wichtigen Entwicklungen nicht verlieren. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsteil Zarten“ dient demzufolge dem Erhalt und der behutsamen Weiterentwicklung des historisch gewachsenen Dorfkerns.
Die Planung verfolgt daher im Wesentlichen das Ziel, die typische Dorfstruktur im Erscheinungsbild und in der Nutzungsmischung zu erhalten, wesentliche gestalterische Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung festzusetzen, geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, Wohnraum insbesondere für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen und die prägenden öffentlichen Freiraumstrukturen sowie nicht für eine Bebauung vorgesehener privater Grünflächen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Zarten und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Bebauung östlich des Weilerwegs und nördlich der Wittentalstraße sowie die Bebauung nördlich des Rotenwegs.
  • im Osten: die Wohngebäude entlang der Straße Im Grün, die südlich davon verlaufende Dreisam sowie die Wohnbebauung entlang der Garten- und Fürstenbergstraße.
  • im Süden: die Höllentalstraße/L 127 und den Krüttweg.
  • im Westen: die private Grünfläche westlich des Scheunenlädeles, die Wohngebäude entlang Dreisam-, Insel und Dorfbachstraße sowie landwirtschaftliche Nutzflächen.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 21.07.2022. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsteil Zarten“ (ohne Maßstab)
Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ortsteil Zarten“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, im zweistufigen Verfahren, also mit einer freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung, aufgestellt. Die Belange von Natur und Umwelt müssen dennoch berücksichtigt werden. Deshalb ist insbesondere eine Prüfung des Arten- und Naturschutzes notwendig, die in einem Umweltbeitrag mit integriertem Grünordnungsplan dokumentiert wird und die Umweltbelange für den Bebauungsplan auf Grundlage von § 1 (6) Nr. 7 BauGB zusammenfassend behandelt. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Umweltbeitrag vom

08.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 (Auslegungsfrist)

bei der Gemeinde Kirchzarten im Rathaus (Verwaltungsscheune) Talvogteistraße 2a, 79199 Kirchzarten (Fachbereich 5, Bauwesen) während der üblichen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr ausgelegt.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.kirchzarten.de/eip/pages/bpl-zarten.php eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Kirchzarten , Talvogteistraße 12, 79199 Kirchzarten, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch an oder an abgeben.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kirchzarten, 28.07.2022
gez. Andreas Hall
Bürgermeister