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Gemeinde Kirchzarten
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Bebauungsplan Keltenbuck

Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Keltenbuck“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten hat am 13.06.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Keltenbuck“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Keltenbuck“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses um ein Hallenbauwerk zur Unterbringung von Abrollcontainern auf einem Teil des bestehenden Parkplatzes der Fa. Testo. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Keltenbuck“ stammt aus dem Jahr 2011 und wurde bereits zweimal geändert. Er setzt für den betreffenden Bereich bereits in Teilen eine Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr fest, jedoch auch eine öffentliche Straßenverkehrsfläche und ein Gewerbegebiet, die beide in Widerspruch zur geplanten Erweiterung der Feuerwehr stehen. Zudem muss im Rahmen der Verlegung der bestehenden Stellplätze der Fa. Testo eine öffentliche Grünfläche an der Bahnlinie überplant werden. Aus diesen Gründen muss, zur Umsetzung des vorliegenden Konzepts, der Bebauungsplan Gewerbegebiet Keltenbuck“ punktuell geändert werden.

Lage des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet Keltenbuck im Nordosten des Hauptorts Kirchzarten. Der Änderungsbereich liegt im Bereich der Gewerbestraße / Straße Im Eck / Gerwigstraße und der Straße Am Keltenbuck, wo sich bereits die Feuerwehr und die Fa. Testo inkl. zugehöriger Stellplatzflächen befinden. Der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Keltenbuck“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Kirchzarten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Veröffentlichungsfrist zur Planung äußern.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Keltenbuck“ sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen und Spezieller artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung vom 01.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kirchzarten (Verwaltungsscheune) Talvogteistraße 2a, 79199 Kirchzarten (Fachbereich 5, Bauwesen) während der üblichen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.
Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Kirchzarten abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an bauamt@kirchzarten.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kirchzarten, den 27.06.2024
gez. Andreas Hall
Bürgermeister

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