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Gemeinde Kirchzarten

Finanzen, Haushalt & Steuern

Hier finden Sie die aktuelle Haushaltssatzung der Gemeinde mit dem Haushaltsplan als Datei zum Download sowie weitere Informationen rund um die kommunalen Finanzen. Darüber hinaus stehen Ihnen Informationen zu örtlichen Steuern, Gebühren, finanziellen Regelungen und entsprechenden Satzungen der Gemeinde zur Verfügung.

Weitere Satzungen, Richtlinien und Gebührenübersichten zu Themenbereichen wie Bauen & Wohnen, Kinderbetreuung, Wasser & Abwasser, Friedhof, Feuerwehr, Tourismus oder öffentlichen Einrichtungen finden Sie übersichtlich gegliedert im Bereich „Ortsrecht, Satzungen & Gebühren“.

Bitte beachten Sie außerdem die nachfolgenden Hinweise zu Überweisungen an die Gemeinde Kirchzarten sowie an den Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal.
Hier stehen Ihnen Informationen zu den kommunalen Finanzen, Haushaltsplänen sowie örtlichen Steuern zur Verfügung. Außerdem finden Sie entsprechende Satzungen und Übersichten zu den finanziellen Regelungen der Gemeinde.
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zu Überweisungen an die Gemeinde Kirchzarten und an den Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal.
 

Haushaltsatzung mit Haushaltsplan

 

Steuern & Hebesätze

Grundsteuer & Gewerbesteuer

Steuerhebesätze
Die Änderung der Hebesätze ab 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B erfolgt aufgrund der Grundsteuerreform.
Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 26.09.2024 beschlossen und folgende Hebesätze festgesetzt:
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier


Grundsteuer A
bis 31.12.2024: Hebesatz 320 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 461 v. H.
ab 1.1.2026 Hebesatz 481 v.H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres

Grundsteuer B
bis 31.12.2024: Hebesatz 450 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 250 v. H.
ab 1.1.2026 Hebesatz 300 v.H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres

Gewerbesteuer
bis 31.12.2025 Hebesatz 340 v. H.
ab 1.1.2026 Hebesatz 400 v.H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
 

Hundesteuer

Hundesteuer
Ersthund: 120,00 EUR/Jahr
Zweithund: 240,00 EUR/Jahr
 

Zweitwohnungssteuer

 

Vergnügungssteuer