Krebspest in der Brugga
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat das bestehende Betretungs- und Nutzungsverbot für die gesamte Brugga bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.Grund dafür ist die weitere Ausbreitung der Krebspest, einer für heimische Flusskrebsarten tödlichen Krankheit. Besonders betroffen ist der seltene und streng geschützte Dohlenkrebs, der in Deutschland nur in Südbaden vorkommt und akut vom Aussterben bedroht ist. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.
Wichtige Hinweise für die Bevölkerung
Bitte betreten Sie die Brugga nicht.
Hunde dürfen nicht im Gewässer baden.
Helfen Sie mit, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, und weisen Sie auch andere auf diese Regeln hin.
Die Erreger der Krebspest können über feuchte Ausrüstung wie Gummistiefel, Kescher oder auch über das Fell von Hunden in andere Gewässer übertragen werden. Durch das Betretungsverbot soll verhindert werden, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet und weitere Gewässer im Dreisamtal betroffen werden.
Das Regierungspräsidium Freiburg wird die Entwicklung weiterhin beobachten. Neue Erkenntnisse werden nach einem Monitoring im Spätsommer bzw. Herbst 2026 erwartet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer heimischen Gewässer und ihrer einzigartigen Tierwelt.
Foto: C. Chucholl/Fischereiforschungsstelle
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