Amtliche Bekanntmachungen
In diesem Bereich finden Sie aktuelle öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kirchzarten, die keinem speziellen Themenbereich zugeordnet sind, beispielsweise Allgemeinverfügungen, Satzungsänderungen und weitere amtliche Mitteilungen.
Die Bekanntmachungen sind chronologisch geordnet – die neuesten Veröffentlichungen finden Sie jeweils oben.
Die Bekanntmachungen sind chronologisch geordnet – die neuesten Veröffentlichungen finden Sie jeweils oben.
Trinkwasserversorgung schützen: Gemeinde Kirchzarten erlässt Allgemeinverfügung zur Bewässerung
Bewässerung von Flächen und Pflanzen vom 13. August bis 13. September 2026 untersagt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen sind die Wasserressourcen in Kirchzarten weiterhin stark belastet. Die Schüttung der Quellen und die Grundwasserstände der Tiefbrunnen sind rückläufig. Eine kurzfristige nachhaltige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar.
Um die vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten, hat die Gemeinde Kirchzarten eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Trinkwassernutzung erlassen.
Was gilt ab dem 13. August?
Vom 13. August bis einschließlich 13. September 2026 darf Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung insbesondere nicht verwendet werden für:
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen gelten insbesondere für die Gefahrenabwehr sowie zum Schutz von Menschen und Tieren. Die Löschwasserversorgung bleibt selbstverständlich gewährleistet.
Auch Jungbäume bis zu einem Alter von fünf Jahren dürfen weiterhin bewässert werden. Ebenso bleibt die notwendige Versorgung von Tieren und landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, die für den Erwerb benötigt werden, zulässig. Für die Bewässerung sollte – soweit vorhanden und zulässig – auf Regenwasser, Zisternenwasser oder anderes Brauchwasser zurückgegriffen werden.
Die vollständigen Regelungen und Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Gemeinde spart selbst Trinkwasser ein
Auch die Gemeinde reduziert ihren Trinkwasserverbrauch. Für die Bewässerung gemeindlicher Grünflächen wird bereits seit mehreren Wochen soweit möglich Zisternenwasser eingesetzt. Dieser Ansatz wird nun verstärkt. So werden unter anderem geeignete mehrjährige Pflanzen aus dem Innerortsbereich abgeholt und im Bauhof mit vorhandenem Zisternenwasser versorgt.
Darüber hinaus wird die Bewässerung verschiedener gemeindlicher Flächen, darunter Sportplätze (mit Ausnahme eines Platzes für den Schulsport), Friedhöfe und die Kneippanlage am Giersberg, eingestellt.
Die Gemeinde Kirchzarten und die EWK beobachten die Entwicklung der Wasserversorgung weiterhin eng. Sollte sich die Situation nachhaltig entspannen, wird über eine Änderung oder Aufhebung der Regelung informiert.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen und Ausnahmen finden Sie im Anhang.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen sind die Wasserressourcen in Kirchzarten weiterhin stark belastet. Die Schüttung der Quellen und die Grundwasserstände der Tiefbrunnen sind rückläufig. Eine kurzfristige nachhaltige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar.
Um die vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten, hat die Gemeinde Kirchzarten eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Trinkwassernutzung erlassen.
Was gilt ab dem 13. August?
Vom 13. August bis einschließlich 13. September 2026 darf Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung insbesondere nicht verwendet werden für:
- die Bewässerung von Rasenflächen, Ziergärten, Grünanlagen und sonstigen Grünflächen,
- die Bewässerung von Sport- und Nutzflächen,
- das Befüllen und Nachfüllen privater Pools, Schwimm- und Badebecken,
- die Reinigung von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen,
- die Reinigung befestigter Flächen, Hofeinfahrten, Terrassen und Fassaden,
- die Befeuchtung von Baustellen und Baustraßen zur Staubminderung,
- den Betrieb von Springbrunnen und Wasserspielen ohne Umlaufbetrieb.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen gelten insbesondere für die Gefahrenabwehr sowie zum Schutz von Menschen und Tieren. Die Löschwasserversorgung bleibt selbstverständlich gewährleistet.
Auch Jungbäume bis zu einem Alter von fünf Jahren dürfen weiterhin bewässert werden. Ebenso bleibt die notwendige Versorgung von Tieren und landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, die für den Erwerb benötigt werden, zulässig. Für die Bewässerung sollte – soweit vorhanden und zulässig – auf Regenwasser, Zisternenwasser oder anderes Brauchwasser zurückgegriffen werden.
Die vollständigen Regelungen und Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Gemeinde spart selbst Trinkwasser ein
Auch die Gemeinde reduziert ihren Trinkwasserverbrauch. Für die Bewässerung gemeindlicher Grünflächen wird bereits seit mehreren Wochen soweit möglich Zisternenwasser eingesetzt. Dieser Ansatz wird nun verstärkt. So werden unter anderem geeignete mehrjährige Pflanzen aus dem Innerortsbereich abgeholt und im Bauhof mit vorhandenem Zisternenwasser versorgt.
Darüber hinaus wird die Bewässerung verschiedener gemeindlicher Flächen, darunter Sportplätze (mit Ausnahme eines Platzes für den Schulsport), Friedhöfe und die Kneippanlage am Giersberg, eingestellt.
Die Gemeinde Kirchzarten und die EWK beobachten die Entwicklung der Wasserversorgung weiterhin eng. Sollte sich die Situation nachhaltig entspannen, wird über eine Änderung oder Aufhebung der Regelung informiert.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen und Ausnahmen finden Sie im Anhang.
