Neue Testverordnung ab 30.6.2022
Das Testzentrum Dreisamtal am Camping Kirchzarten testet weiter. Es gibt aber eine neue Testverordnung, die ab dem 30.06.2022 in Kraft tritt.
Die Testverorndung beinhaltet folgende Neuerungen:
Nicht jeder Bürger hat wie bisher den Anspruch auf einen Test!
Nachfolgend führen wir auf, wer Anspruch auf einen kostenfreien Test hat, wer einen Test mit einer Zuzahlung von 3 Euro bekommt und wer ihn selbst zahlen darf.
Einen Anspruch auf einen 𝐤𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧𝐟𝐫𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐓𝐞𝐬𝐭 hat, wer
Einen Anspruch auf einen 𝐓𝐞𝐬𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐙𝐮𝐳𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝟑 𝐄𝐮𝐫𝐨 hat, wer
Bitte bringen Sie einen Nachweis für die oben genannten Ansprüche mit, da das Testzentrum zur Dokumentation verpflichtet ist.
Wer keinen der oberen Ansprüche erfüllt, kann als als Selbstzahler für 12€ getestet werden.
Die Testverorndung beinhaltet folgende Neuerungen:
Nicht jeder Bürger hat wie bisher den Anspruch auf einen Test!
Nachfolgend führen wir auf, wer Anspruch auf einen kostenfreien Test hat, wer einen Test mit einer Zuzahlung von 3 Euro bekommt und wer ihn selbst zahlen darf.
Einen Anspruch auf einen 𝐤𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧𝐟𝐫𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐓𝐞𝐬𝐭 hat, wer
- seinen 5. Geburtstag noch nicht gefeiert hat
- schwanger ist und sich im 1. Trimester befindet
- eine Erkrankung hat, die eine vollständige Impfung ausschließt
- gerade oder in den letzten 3 Monaten an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit der Corona-Impfung teilnimmt
- sich aus der Quarantäne freitesten möchte (NUR medizinisches Personal)
- ein Krankenhaus, eine Rehaeinrichtung oder ein Pflegeheim besucht
- mit einem Corona-positiv getesteten Kontaktperson in einem Haushalt lebt.
Einen Anspruch auf einen 𝐓𝐞𝐬𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐙𝐮𝐳𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝟑 𝐄𝐮𝐫𝐨 hat, wer
- eine rote Warnung in der Corona-Warn-App hat
- am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besucht
- am selben Tag Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren hat
- am selben Tag Kontakt zu einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, hat.
Bitte bringen Sie einen Nachweis für die oben genannten Ansprüche mit, da das Testzentrum zur Dokumentation verpflichtet ist.
Wer keinen der oberen Ansprüche erfüllt, kann als als Selbstzahler für 12€ getestet werden.
CoronaVO
Die Landesregierung hat eine neue CoronaVO beschlossen (gültig ab 3.4.2022)
- CoronaVO gültig ab 31.5.2022
(PDF Datei - 337 KB)
- Aktuelle Infos zu Corona: Baden-Württemberg.de
Die offizielle Site der Landesregierung Baden-Württemberg mit allgemeinen Informationen und aktuellen Meldungen über das Bundesland sowie zu Themen aus Politik und Wirtschaft